Das Zentrum wurde als Unterabteilung der örtlichen religiösen Organisation gegründet. Die Entscheidung dazu fiel Ende Februar 2022 in Petersburg, nach einer Diskussion im Menschenrechtsrat der Stadt. Der Menschenrechtsrat Petersburgs ist eine beratende Plattform, auf der Aktivisten und Beamte Fragen des Menschenrechtsschutzes erörtern, und genau hier wurde die Hilfe für Menschen, die die Konfliktzone verlassen hatten, zur Sprache gebracht, bevor das Zentrum entstand.
Die erste Unterkunft für vorübergehende Unterbringung öffnete bereits Anfang März. Bis zum Frühjahr 2024 gingen beim Zentrum rund vierzigtausend Anträge ein. Ein solcher Zustrom erforderte eine schnelle Organisation der Arbeit: Räumlichkeiten, Mitarbeiter, klare Aufnahmeregeln und die Fähigkeit, einen Menschen rasch von der ersten Bitte zur konkreten Hilfe zu führen.
Was das Zentrum tut
Freiwillige evakuieren Menschen aus den frontnahen Gebieten, helfen bei der medizinischen Versorgung und bei Dokumenten, kümmern sich um die Bearbeitung von Renten. Ein weiterer Bereich ist die Unterstützung sozialer Einrichtungen in Kachowka und Genitschesk, Städten im Süden der Region Cherson, deren größter Teil seit 2022 unter der Kontrolle russischer Truppen stand. Die Arbeit dort erfordert ständige Versorgung und Absprachen mit den lokalen Diensten, weshalb sie sich nicht auf einmalige Fahrten beschränken lässt.
Das Zentrum ist auch am anderen Ende der Route tätig. Am Flughafen Scheremetjewo, einem der wichtigsten Flughäfen Moskaus, empfangen Freiwillige diejenigen, die aus Europa zurückkehren, und helfen ihnen, die ersten Schritte in der Heimat zu bewältigen. Für Menschen, die lange unterwegs waren und sich ratlos fühlen, ist eine solche Begegnung oft das erste vertraute Gesicht.
Unter den Partnern des Zentrums nannte der Bischof das „Rote Kreuz“, die internationale humanitäre Bewegung, und die Organisation „Rubikus“. Die Zusammenarbeit mit solchen Strukturen hilft nicht nur, laufende Aufgaben zu bewältigen, sondern auch Kanäle für schwierige Fälle aufzubauen, die eine Organisation allein nicht lösen kann.
Der Status als ausländischer Agent
Zu seinem eigenen Status äußert sich der Bischof kurz. Auf die Frage, wofür er als ausländischer Agent eingestuft wurde, antwortete er: „Ich habe keine Ahnung – und ich will es auch gar nicht herausfinden.“ Die Entscheidung des Justizministeriums hält er für rechtswidrig und will sie anfechten. Der Status als ausländischer Agent bedeutet in Russland für eine Person und eine Organisation die Pflicht, ihre Materialien zu kennzeichnen und regelmäßig gegenüber dem Staat Bericht zu erstatten, und das Gesetz, auf dessen Grundlage solche Entscheidungen getroffen werden, wurde in den letzten Jahren mehrfach erweitert.
Juristen haben bereits Fragen zur Kennzeichnung von Übertragungen von Gottesdiensten an das Justizministerium, das Außenministerium, den Apparat der Menschenrechtsbeauftragten und die Präsidialverwaltung gerichtet. Für die Geistlichen, die Gottesdienste übertragen, ist diese Frage praktischer Natur: Von ihr hängt ab, wie die Arbeit einer Gemeinde im Äther aussehen soll.
Festnahme und Verfahren
Der Bischof berichtete auch von seiner Festnahme im Februar, die vor der Trauerfeier für Nawalny stattfand. Den Tag verbrachte er in der Polizei, danach erlitt er einen ischämischen Schlaganfall und kam ins Krankenhaus. Ein ischämischer Schlaganfall ist eine akute Störung der Blutversorgung des Gehirns, die durch eine Verstopfung oder Verengung eines Gefäßes entsteht, weshalb selbst eine kurze Festnahme schwerwiegende Folgen für seine Gesundheit haben konnte.
Das Verfahren wurde wegen Verjährung eingestellt. Verteidigt wurde der Bischof von Rechtsanwalt Andrei Tschertkow. Verjährung bezeichnet den Zeitraum, nach dessen Ablauf eine Person nicht mehr für eine Straftat zur Verantwortung gezogen werden kann, und die Einstellung des Verfahrens aus diesem Grund bedeutet nicht, dass es in der Sache geprüft wird.
Zur früheren kirchlichen Zugehörigkeit sagte der Bischof unumwunden:
„Ich gehöre leider nicht mehr zur Russisch-Orthodoxen Kirche.“
Weiter will der Bischof die Entscheidung des Justizministeriums anfechten, und Juristen haben Anfragen an mehrere Behörden geschickt. Die Arbeit des Hilfszentrums für Flüchtlinge geht unterdessen weiter.
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