Religion

Bußgeld für einen Repost: Erzbischof Grigori Michnow-Waitenko und der Fall 5-232/2026

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Am 21. September 2026 erklärte das Smolninski-Bezirksgericht Erzbischof Grigori Michnow-Waitenko von der Apostolischen Orthodoxen Kirche nach Artikel 20.33 des Verwaltungsgesetzbuches für schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 5.000 Rubel. Der Fall trägt die Nummer 5-232/2026, und die Entscheidung wurde vom Informations- und Analysezentrum SOWA dokumentiert, das die Chronik des Drucks auf religiöse Vereinigungen führt.

Auslöser war laut SOWA ein Repost vom November 2022 mit einem Link zum YouTube-Kanal von Nowaja Gaseta Europa. Die Publikation, die von Journalisten der Nowaja Gaseta außerhalb Russlands gegründet wurde, wurde im Juni 2023 als unerwünscht eingestuft, also etwa neun Monate nach der Veröffentlichung des Links. Das Zentrum stützte sich auf die Fallkarte und auf eine Meldung des Telegram-Kanals Slowo saschite. Genau diese zeitliche Lücke stand im Mittelpunkt der Debatte darüber, ob ein Repost als Beteiligung an der Tätigkeit einer Organisation gelten kann, der später der Status unerwünscht zuerkannt wurde.

Wie Artikel 20.33 funktioniert

Artikel 20.33 des Verwaltungsgesetzbuches begründet die Haftung für die Beteiligung an der Tätigkeit einer unerwünschten Organisation. Diesen Status verleiht die Generalstaatsanwaltschaft, und mit der Anerkennung gerät die Organisation in ein eigenes Rechtsregime. Die Beschränkungen betreffen nicht nur die Mitgliedschaft und die Arbeit in der Struktur, sondern auch die Verbreitung ihrer Materialien, weshalb die Grenze zwischen dem gewöhnlichen Weiterleiten eines Links und der Beteiligung an der Tätigkeit verschwimmt. Für den normalen Nutzer sozialer Netzwerke bedeutet das, dass eine Handlung, die vor der Anerkennung begangen wurde, Monate später zu einem Verwaltungsverfahren führen kann.

Parallel dazu läuft bei Michnow-Waitenko eine eigene Geschichte mit dem Register der ausländischen Agenten. Der Status eines ausländischen Agenten verlangt die obligatorische Angabe in Veröffentlichungen, und genau deshalb entstand im Februar 2025 ein Verfahren, weil er nicht über sich als ausländischen Agenten informiert hatte. Das Register selbst, so die Chronik von SOWA, ergänzte der Priester im Juli 2024, im selben Monat, in dem das Verfahren wegen seiner Festnahme wegen Verjährung eingestellt wurde.

Die Chronik nach SOWA

Nach Berechnungen des Zentrums verlief die Verfolgung des Priesters konsequent. Im Februar 2024 wurde er vor der Trauerfeier für Alexei Nawalny festgenommen. Im Juli 2024 wurde das Verfahren wegen Verjährung eingestellt, und er selbst landete im Register der ausländischen Agenten. Im Februar 2025 wurde ein Verfahren wegen der Nichtvorlage von Angaben zum Status als ausländischer Agent eingeleitet. Im April 2025 wurde eine Geldstrafe von 30.000 Rubel für ein antikriegsvideo verhängt. Im Mai 2025 hob das Gebietsgericht die Geldstrafe für einen Repost eines Materials der Publikation Bumaga auf. Im Juni 2026 erstellte die Staatsanwaltschaft ein Protokoll zu dem Verfahren, das im September mit einer Geldstrafe von 5.000 Rubel endete.

Somit vergingen von der Festnahme im Februar 2024 bis zum Urteil im September 2026 zweieinhalb Jahre, in denen der Erzbischof gleichzeitig in mehreren Verwaltungsverfahren auftauchte. Einige davon endeten mit Einstellung oder Aufhebung der Entscheidungen, andere, wie im aktuellen Fall, mit einer Geldstrafe.

Was über die Entscheidung bekannt ist

Die Entscheidung erging in erster Instanz.

Diese Formulierung aus dem Material von SOWA bestimmt den aktuellen Status des Falls. Ob die Entscheidung rechtskräftig wurde und ob sie angefochten wird, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Informationen nicht bekannt. Sollte die Verteidigung Beschwerde einlegen, wird ein übergeordnetes Gericht darüber entscheiden, und dann wird sich zeigen, ob die Entscheidung die bisherige rechtliche Bewertung des Reposts eines Links beibehält. Der Präzedenzfall vom Mai 2025, als das Gebietsgericht die Geldstrafe für einen Repost von Bumaga aufhob, zeigt, dass solche Entscheidungen überprüft werden.

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Carlos Benítez

Autor

Politischer Korrespondent