Religion

Erzbischof Michnow-Waitenko zu einer Geldstrafe von 5.000 Rubel wegen Beteiligung an unerwünschter Organisation verurteilt

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Das Gericht verurteilte Erzbischof Grigori Michnow-Waitenko zu einer Geldstrafe von 5.000 Rubel wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer unerwünschten Organisation. Ein Korrespondent von „Bumaga“ war bei der Verhandlung anwesend, und die Publikation selbst bezeichnete ihn als Oberhaupt der Apostolischen Orthodoxen Kirche, Menschenrechtsverteidiger und Sohn von Alexander Galitsch.

Die Formulierung der Anklage in solchen Fällen ist selten ohne Kontext verständlich. Das 2015 in Russland verabschiedete Gesetz über unerwünschte Organisationen ermöglicht es, eine ausländische oder internationale Organisation als unerwünscht einzustufen. Danach wird jede Beteiligung an ihrer Tätigkeit, einschließlich der Verbreitung ihrer Materialien, zur Grundlage für administrative oder strafrechtliche Verfolgung. Der Status wird von der Generalstaatsanwaltschaft verliehen, und die Entscheidung hängt in der Regel nicht davon ab, wer genau das Material geteilt hat. Daher ist für den Angeklagten wichtig, was im konkreten Fall als „Tätigkeit“ gilt.

Interview oder Repost

Laut „Bumaga“ stellte sich die „Tätigkeit“ in diesem Fall als ein Interview heraus, das der Priester der „Nowaja Gaseta Europa“ gab. Die Publikation, die von Journalisten der ehemaligen Redaktion der „Nowaja Gaseta“ nach deren Aussetzung und Umzug ins Ausland gegründet wurde, wurde erst neun Monate nach der Veröffentlichung dieses Gesprächs zur unerwünschten Organisation. Somit wurde das Gespräch nach der Logik von „Bumaga“ aufgezeichnet und veröffentlicht, bevor gegen die Publikation rechtliche Konsequenzen entstanden.

Andere Quellen – RBC, SakS und der Pressedienst der Gerichte – beschreiben die Anklage anders. Ihren Berichten zufolge handelt es sich nicht um ein Interview, sondern um einen Repost mit einem Link zu einem YouTube-Kanal und einem Podcast der Publikation. Möglicherweise betreffen beide Beschreibungen dasselbe Material, doch aus den veröffentlichten Meldungen lässt sich nicht entnehmen, welcher Text oder welche Aufzeichnung konkret die Grundlage des Protokolls bildeten. Der Unterschied zwischen Interview und Repost ist im russischen Recht kaum zu überschätzen: Im ersten Fall tritt die Person als Urheber der Aussagen auf, im zweiten verbreitet sie fremdes Material, und die Umstände der Schuld können sich dabei unterscheiden.

Frühere Verfahren

Für „Bumaga“ ist diese Geschichte teilweise persönlich. Im Jahr 2025 wurde Michnow-Waitenko bereits zu einer Geldstrafe von 15.000 Rubel verurteilt, und zwar genau wegen eines Reposts eines Beitrags der Publikation selbst, die als ausländischer Agent eingestuft wurde. Den Status als ausländischer Agent erhielt der Priester im Juli 2024, und die Entscheidung über die Geldstrafe von 2025 hob das Oblastgericht auf seine Beschwerde hin auf. Die Publikation erinnert auch an die früher verhängte Geldstrafe von 30.000 Rubel wegen „Diskreditierung“ der Armee. Diese Fälle verbindet ein gemeinsames Muster: Materialien, die das Justizministerium oder die Staatsanwaltschaft als verboten oder problematisch einstufen, werden über den Priester verbreitet, und jede neue Handlung wird zum Anlass für ein neues Protokoll.

Der Status als ausländischer Agent bedeutet in Russland die Pflicht, Veröffentlichungen zu kennzeichnen, Berichte zu führen und Angaben über Einkünfte zu machen. Für einen Menschen, der keine Medienarbeit leistet, werden solche Anforderungen Teil des Alltags, und die Verletzung von Fristen oder Formvorschriften führt zu neuen Geldstrafen. Daher betrifft jedes Gerichtsurteil zu einem Repost nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch die Frage, wie oft sich eine Person gegenüber dem Staat wird erklären müssen.

Hilfe für Flüchtlinge

Der Tätigkeitsbereich von Michnow-Waitenko beschränkt sich laut „Bumaga“ nicht auf öffentliche Erklärungen. Die Publikation schreibt:

Von den ersten Tagen der Invasion an, schreibt „Bumaga“, half Michnow-Waitenko ukrainischen Flüchtlingen in Petersburg und im Gebiet Leningrad, und diese Arbeit wurde all die Jahre, in denen die Gerichtsverfahren liefen, nicht eingestellt.

Dieser Teil der Geschichte hängt nicht mit den Formulierungen der Anklage zusammen, doch ohne ihn ist schwer zu verstehen, warum die Verfahren gegen den Priester in der Menschenrechtsgemeinschaft so viel Interesse hervorrufen. Die Hilfe für Flüchtlinge wurde parallel zu den Gerichtsverfahren geleistet, und laut der Publikation hat kein Gerichtsurteil sie gestoppt.

Allein die Tatsache der Anwesenheit eines Korrespondenten von „Bumaga“ bei der Verhandlung wahrt für diesen Fall eine Transparenz, die vielen ähnlichen Verfahren fehlt. Die Verhandlung, in der die Geldstrafe verhängt wurde, wurde für die Publikation zum Anlass, über den Priester nicht nur als Angeklagten zu berichten, sondern auch als einen Menschen, der bereits mehrere ähnliche Entscheidungen durchlaufen hat und zu derselben Arbeit zurückgekehrt ist.

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Henrik Falkenberg