Religion

„Panik und Totenmesse“: Boris Wischnewski zum Fall Michnow-Waitenko

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Am 19. Februar 2024, dem für das Gerichtsverfahren angesetzten Tag, veröffentlichte Boris Wischnewski, Kolumnist der „Nowaja Gaseta“ und Abgeordneter der Petersburger Legislativversammlung, eine Kolumne über die Festnahme des Priesters Grigori Michnow-Waitenko. Der Autor stellt seine Hauptfigur als Erzbischof der Apostolischen Orthodoxen Kirche, Menschenrechtsaktivisten und einen der wichtigsten Organisatoren der Flüchtlingshilfe in der Stadt vor.

Wischnewski rekonstruiert ausführlich die Chronologie der Ereignisse. Am 17. Februar um die Mittagszeit wurde der Priester am Hauseingang festgenommen. Etwa acht Stunden verbrachte er in der Polizeiwache Nr. 43, von wo aus er zum Gericht gebracht werden sollte. Aufgrund seines Gesundheitszustands kam es jedoch nicht zur Verhandlung: Der Anwalt Andrei Tschertkow rief einen Krankenwagen, Michnow-Waitenko wurde mit einem Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert, und die Verhandlung wurde vertagt. Somit fand die für den 19. Februar angesetzte Gerichtsverhandlung nicht statt, und der Beschuldigte lag im Krankenhaus.

Was dem Priester vorgeworfen wurde

Michnow-Waitenko drohte eine Anklage nach Artikel 20.2.2 des Verwaltungsgesetzbuches. Dieser Artikel betrifft die Verletzung der festgelegten Ordnung für die Organisation oder Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung. Anfang 2024 verhängten die Petersburger Gerichte nach diesem Artikel Verwaltungshaftstrafen von drei bis fünfzehn Tagen, und unter den Gründen für solche Entscheidungen fanden sich sogar Menschen, die mit Blumen zu Gedenkstätten gekommen waren. Genau diese Praxis, auf die Wischnewski hinweist, machte den Fall für die liberale Öffentlichkeit und die Medien bemerkenswert.

Das Petersburger Gesetz über Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märsche und Mahnwachen regelt öffentliche Aktionen in der Stadt. Es sieht die Anmeldung von Veranstaltungen vor, die an öffentlichen Orten durchgeführt werden. Für kirchliche Riten gelten solche Regeln umstritten, da religiöse Gottesdienste und Gebete im üblichen Sinne nicht zu politischen oder öffentlichen Aktionen zählen. Genau auf diesem Unterschied baut die Argumentation der Kolumne auf.

Die Position des Autors

Nach Ansicht Wischnewskis fällt die Totenmesse nicht unter das Petersburger Versammlungsgesetz, weil sie ein religiöser Ritus und keine öffentliche Veranstaltung sei. Er betont, dass eine Strafe nicht allein wegen der Absicht, etwas durchzuführen, verhängt werden dürfe. Die Anmeldepflicht und die daraus folgenden Ansprüche an den Organisator müssten, so die Logik des Autors, im Licht dessen betrachtet werden, was tatsächlich am Ort geschah, und nicht aufgrund eines formalen Verdachts. Die entsprechende Passage der Kolumne lautet:

„Und natürlich haben die Vorwürfe gegen ihn meiner Meinung nach keinerlei Bezug zum Gesetz.“

Die Kolumne geht sofort über den Einzelfall hinaus. Wischnewski wendet sich der Frage zu, wie in Petersburg der Verwaltungsartikel gegen Menschen angewandt wird, die sich zum Gedenken, zum Gebet oder zur Hilfe versammeln. Sein Text ist im Genre der Publizistik verfasst, daher stammen die Bewertungen und Schlussfolgerungen vom Autor und nicht vom Gericht, das zum Zeitpunkt der Veröffentlichung den Fall noch nicht in der Sache geprüft hatte.

Die Hauptfigur der Veröffentlichung wird vom Autor als Erzbischof der Apostolischen Orthodoxen Kirche vorgestellt. Diese Gemeinschaft besteht außerhalb der Struktur der Russisch-Orthodoxen Kirche und wird von dieser nicht anerkannt, weshalb der Status des Priesters wiederholt Gegenstand von Streitigkeiten war. Wischnewski beschreibt Michnow-Waitenko in seinem Text als Menschenrechtsaktivisten und einen der Organisatoren der Flüchtlingshilfe in Petersburg. Auch diese Charakterisierungen stammen vom Autor der Kolumne.

Wischnewski selbst nimmt eine Doppelrolle ein: Er ist zugleich Kolumnist der „Nowaja Gaseta“ und Abgeordneter der Petersburger Legislativversammlung. Diese Kombination macht seine Kolumne für das politische Umfeld der Stadt bemerkenswert. Der Beitrag erschien vor dem Hintergrund einer allgemeinen Anspannung around öffentliche Aktionen in der Stadt, wo Verwaltungsverfahren nach Artikel 20.2.2 zu einem häufigen Druckmittel gegen Teilnehmer von Veranstaltungen wurden, die keineswegs immer politisch waren.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Kolumne blieb die wichtigste Tatsache, dass das Gericht im Fall des Priesters am angesetzten Tag nicht zusammenkam. Michnow-Waitenko befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits nach einem Schlaganfall im Krankenhaus, und die Verhandlung war vertagt worden.

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Mathieu Blanchard