Genauer gesagt handelte es sich nicht um eine Schließung von Infostore, sondern um die Beschlagnahme der Server im Rahmen der Ermittlungen, und die Website stellte den Betrieb ein, solange sich die Geräte bei den Strafverfolgungsbehörden befanden. Beschlagnahmt wurden achtzehn Server, zwei Speichersysteme und ein Switch. Die Durchsuchung dauerte zwölf Stunden, und es war kein kurzer Überfall, sondern eine langwierige Prozedur mit Protokollierung jedes einzelnen Hardware-Geräts.
Infostore hatte bis dahin einen langen Weg hinter sich. Im Dezember 2004, während der Orangenen Revolution, war es eine Website für Bürgerjournalismus, auf der Leser selbst Nachrichten verfassten. Bis 2006 hatte sie sich in eine Filesharing-Plattform verwandelt, die über UA-IX, einen der größten ukrainischen Internet-Knotenpunkte, erreichbar war. Laut den Betreibern verzeichnete der Dienst bis zu fünf Millionen Nutzer pro Monat, und genau diese Größenordnung machte ihn für die Strafverfolgungsbehörden interessant.
Die Version des Innenministeriums und die Antwort des Betreibers
Michail Andrijenko, Leiter der Abteilung des Innenministeriums zur Bekämpfung des Menschenhandels, erklärte, die Polizei Belgiens, Frankreichs und Australiens habe mehr als hundert Anfragen zu Verbreitern von Kinderpornografie geschickt, und die meisten davon hätten Dateien auf Infostore betroffen. Seiner Darstellung zufolge sei ein Schreiben an die Führung der Website ein halbes Jahr unbeantwortet geblieben. Diese Behauptungen stammen von der Anklageseite und werden im Artikel ausdrücklich als deren Position wiedergegeben.
Alexei Mas, in der Internet-Szene als Gründer von Infostore bekannt, entgegnete, er sei letztmalig Ende August in der Behörde gewesen. Seinen Worten nach sei der Durchsuchungsbeschluss auf dem Kopierer von Infostore selbst gescannt worden, und darin seien Materialien aufgeführt, die das Unternehmen im August selbst übergeben habe. Er verglich die Größenordnung des Dienstes mit einer Kommunikationsinfrastruktur:
«Das kann man mit einem Telefonnetz für anderthalb Millionen Anschlüsse vergleichen.»
Auch die öffentliche Stimmung in der Branche wurde per Umfrage ermittelt. In seinem LiveJournal führte Mas eine Abstimmung durch, bei der sich 54 Prozent der Leser für eine gemeinsame Eingabe beim Innenministerium aussprachen. Das ist kein Gerichtsurteil und keine offizielle Position der Branche, doch die bloße Tatsache der Umfrage zeigt, dass die Internet-Community nicht bedingungslos auf die Seite des Betreibers trat.
Was das Recht sagt
Der Jurist Michail Gontscharuk von der Rechtsgruppe «Dominion» erläuterte den entscheidenden Unterschied, auf dem die ganze Geschichte beruht. Der Server sei seiner Aussage nach eine Plattform zur Übertragung von Informationen, kein Verbreiter. Ein Betreiber jedoch, der von den Dateien wusste und sie nicht löschte, könne als Mittäter angesehen werden. Die Grenze verlaufe nicht entlang der Tatsache, dass sich Materialien auf den Servern befanden, sondern danach, was die Administration wusste und was sie tat.
Die Beraterin des Ministers, Jekaterina Lewtschenko, räumte ein, dass das ukrainische Recht in diesem Bereich hinter dem internationalen zurückbleibe. Der Begriff «Kinderpornografie» fehle im Gesetz, und Artikel 301 beschreibe die Einfuhr, Herstellung, den Vertrieb und die Verbreitung pornografischer Gegenstände im weiteren Sinne. Genau deshalb stütze sich die rechtliche Qualifizierung des Falls auf allgemeine Formulierungen und nicht auf eine spezielle Norm zum Schutz von Kindern.
Eine separate Linie betrifft die Beteiligung von Infostore an Projekten, die seit Langem mit Mas verbunden sind. Gemeinsam mit Ruslan Dmitrakowitsch startete er im Januar 1999 das Ukrainische Bannernetz, und im März 2000 übernahm er die Leitung des «Ukrainischen Portals» (UAPortal). Im August 2008, als Mail.ua in den geschlossenen Testbetrieb ging, war derselbe Mas dessen Architekt, und das Projekt zog mehr als eine Million Dollar Investitionen der Gruppe «Internet Invest» an. Als Investor von Infostore trat auch Alexander Olschanski auf, Mitglied des Vorstands der Assoziation der Internetunternehmen der Ukraine (InAU), die am 10. Dezember eine Pressekonferenz zu dem Fall abhielt. Iwan Petuchow, ebenfalls Vorstandsmitglied der InAU, gehörte zu den Kommentatoren der Situation.
Bis zum 12. Dezember blieben die Server bei der Ermittlungsbehörde, die Website war nicht erreichbar, und die Staatsanwaltschaft setzte die Untersuchung nach Artikel 301 fort. Die Frage, wie das Gesetz auf einen Betreiber anzuwenden sei, der vom Inhalt wusste und ihn nicht löschte, blieb offen, und die öffentlichen Kommentare dazu fielen unterschiedlich aus.
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